Das Vermessungsbüro Lübcke bietet eine breite Palette an Dienstleistungen
im Bereich der Ingenieur- und Liegenschaftsvermessung an.

Auf der folgenden Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über unsere Leistungen geben und Ihnen zeigen, wie wir Ihnen in verschiedenen Bereichen zur Seite stehen können. Finden Sie eine von Ihnen gewünschte Leistung nicht in dieser Übersicht? Melden Sie sich gerne bei uns. Wir werden prüfen, in wie weit wir Ihnen weiterhelfen können.

Ingenieurvermessung

Die Ingenieurvermessung befasst sich mit Vermessungsaufgaben ohne hoheitlichen Bezug, das bedeutet ohne amtliche Ermittlung oder Änderung von rechtlichen Grenzen. Hier für bedarf es keiner amtlichen Bestellung, aber höchster Qualifikation und Zuverlässigkeit.

Unsere Leistungen erstrecken sich insbesondere über die folgenden Bereiche:

 

  • Herstellung von Karten und Plänen in allen gebräuchlichen Maßstäben bis 1:5000
  • Herstellung und Bestimmung von Lagefestpunkten und Höhenfestpunkten
  • Punktbestimmungen mit GNSS unter Verwendung der Korrekturdaten von SAPOS
  • Messung und Auswertung von Lage- u. Höhennetzen
  • Gebäudeinnenaufmessungen und Fassadenaufnahmen mit der Anfertigung von Schnittzeichnungen in Grundriss und Aufriss
  • Längs- und Querprofile
  • Echolotmessung:  Erstellung von Gewässerprofilen mithilfe eines Echolotes
  • Absteckung von Kreuzungsbauwerken, Trassen und Bauraumgrenzen
  • komplette baubegleitende Vermessung
  • Bewegungsbeobachtungen an Bauwerken, Brückenkontrollmessungen
  • Bauwerksüberwachung
  • Herstellung der Bestandskarten nach Baufertigstellung
  • Digitalisierung von Karten
  • Durchführung von Pegelanschlussnivellements
  • Überprüfung und Neuanlage von Pegelfestpunkten, Pegelprüfungen, Pegellattenkorrekturen
  • Einmessung, Höhenbestimmung von Grundwasserbeobachtungsrohren
  • Deponievermessung
  • Digitales Geländemodell, Erdmassenberechnung, Bauabrechnung

Liegenschaftsvermessung

Die Liegenschaftsvermessung betrifft alle Vermessungen mit hoheitlichem Charakter, d.h. der Öffentlich bestellte Vermessungs­ingenieur wird ent­sprechend §2 Vermessungs- und Katastergesetz als Vermessungsstelle im Land Mecklenburg-Vorpommern tätig. Durch die öffentliche Bestellung erhält er den Status einer Behörde und das Recht, Eigentumsgrenzen und Gebäude amtlich zu vermessen. Gleichzeitig ist er damit verpflichtet, gegen jedermann gleiches Recht gelten zu lassen.

Zu den Aufgaben der Liegenschaftsvermessung zählt insbesondere:

  • Grenzbescheinigung, Grenzwiederherstellung, Flurstückszerlegung, Sonderung
  • Einmessung von Gebäuden und Nutzungsartengrenzen
  • Amtliche Lage- und Höhenpläne zum Bauantrag
  • Gebäudeabsteckung vor Baubeginn
  • Flurneuvermessung
  • Anlage und Berechnung von Aufnahmefestpunktfeldern
  • vermessungstechnische Betreuung von Baugebieten
  • Straßenschlussvermessung, Eisenbahnschlussvermessung
  • Vermögenszuordnungsverfahren für die Zusammenführung von Gebäude- und Grundeigentum
  • Flurneuordnung

Auch für die anfallenden Kosten gilt Landesrecht, an das alle Vermessungsstellen gebunden sind:

Link zur Vermessungskostenverordnung MV 2018, zuletzt geändert am 23.09.2021 durch Erste Verordnung
zur Änderung der Vermessungskostenordnung (GVOBl. M-V S. 1336), in Kraft seit 30.09.2021